Ein kaputtes Ladekabel oder eine defekte Elektrozahnbürste werden allzu gerne im Hausmüll entsorgt. Nur wenige wissen, dass eine derart unsachgemäße Entsorgung Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen können. So will es zumindest das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das 2021 in aktueller Fassung in Kraft getreten ist. Aber wohin dann mit dem Elektroschrott? Und was zählt eigentlich zum Elektromüll?

Um welche Elektro- und Elektronikgeräten geht es?
Dem Gesetz nach ist ein Gerät, das für den Betrieb Strom benötigt, ein Elektrogerät – unabhängig davon, ob dieser über einen Akku oder ein Kabel aus der Steckdose gezogen wird. Damit fängt Elektroschrott bereits bei den blinkenden Kinderturnschuhen an und endet irgendwo bei Tiefkühltruhen und Co.
Geräteübersicht
- Alle Großgeräte der Küche (Herd, Kühl-/Gefrierschrank und Co.)
- Alle elektrischen und elektronische Küchengeräte (Kaffeemühle, elektrische Kochplatten, Kaffeemaschine, Toaster etc.)
- Alle elektrischen und elektronischen Hygieneartikel (Föhn, elektrischer Rasierapparat, elektrische Zahnbürste etc.)
- Wäschetrockner
- Waschmaschinen
- Alle elektrischen und elektronischen Bürogeräte wie Drucker, Computer, Computermäuse, Funktastatur etc.
- Anrufbeantworter
- Datenspeichergeräte (Diskettenlaufwerke, Festplatten etc.)
- Elektronische oder solarbetriebene Taschenrechner
- Smart-Home-Geräte (Rauchmelder, Thermostate etc.)
- Alle Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Sat-Receiver, Playstation, X-Box etc.
- Alle elektrischen und elektronischen Werkzeuge (Akkuschrauber, Akku-Rasenmäher, Bohrer etc.)
- Sämtliches elektronisches und elektrisches Spielzeug (elektrische Eisenbahnen, elektrisches oder elektronisches Spielzeug, Sportausrüstungen mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen)
- Medizinische Geräte wie Blutdruckmessgeräte, Hörgeräte
- Beleuchtungsmittel (Energiesparlampen, Taschenlampen, Leuchtstoffröhren etc.)
- Weitere Gegenstände wie Bügeleisen, Radiatoren, elektrische Nähmaschinen, elektrische Wecker, elektrische Armbanduhren, elektrische und elektronische Waagen
- Kleider- und Badezimmerschränke mit fest verbauter Beleuchtung
- Beheizbare Handschuhe
- Blinkende Turnschuhe
- Aber auch neue Bankkarten
Übrigens: Auch Adapter, Klinken, Mehrfachsteckdosen, Telefonverteiler, Telefonadapter, Zwischenstecker, Kleingerätekabel, USB-Kabel, Verlängerungskabel und Co sind Elektroschrott.
Wichtig: Rücknahmepflichtigen Elektroschrott erkennst du an einer durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Gerät selbst oder der Verpackung sowie der Gebrauchsanweisung.
Was ist kein Elektroschrott?
- Glühlampen und Halogenlampen gehören in den Restmüll.
- Energiesparlampen mit Quecksilber und LED-Lampen sind ein Fall für den Sondermüll.
- Akkus und Batterien ohne Gerät entsorgst du an einer kommunalen Sammelstelle.
- Alle Bauteile, die erst in ein Gerät eingebaut werden müssen, sind kein Elektroschrott.
- Mechanisches Aufziehspielzeug gehört ebenfalls in die Restmülltonne.
Wohin mit der defekten Waage oder dem defekten Kühlschrank?
Mit der Neufassung des Elektrogerätegesetzes gilt: Alle Ladengeschäfte, Online- und Versandhändler, die selbst Elektrogeräte verkaufen, müssen Altgeräte annehmen. Vorausgesetzt deren Verkaufsfläche (bei Onlinehändlern Verkaufs- und Lagerfläche) für Elektrogeräte ist wenigstens 400 Quadratmeter groß. Und seit dem 1. Juli 2022 sind auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und eigenem Verkauf von Elektronikartikeln zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Produkt in dem Geschäft gekauft hast oder nicht.
Außerdem kannst du deine alten Elektrogeräte auch zum örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof bringen. Beachte hierbei aber die maximale haushaltsübliche Menge:
Elektrogroßgeräte |
2 Stück |
Elektrokleingeräte |
haushaltsübliche Art und Menge |
Kühl- und Gefriergeräte |
je 1 Stück |
Leuchtstoffröhren und
Energiesparlampen |
bis 50 Stück |
Photovoltaikmodule |
Oft nur bedingt und nur nach
Voranmeldung möglich |
Große Elektroartikel wie Kühlschrank, Elektroherd, aber auch die Waschmaschine oder der Wäschetrockner dürfen auch über den Sperrmüll entsorgt werden.

Was kostet das Entsorgen von Elektroschrott?
Das Entsorgen von kleinen Mengen Elektroschrott ist für Privatpersonen an Wertstoffhöfen kostenlos möglich. Gleiches gilt für Online- oder Versandhändler. Das Porto wird vom jeweiligen Händler übernommen. Vorausgesetzt die Kantenlänge des Gerätes beträgt maximal 25 Zentimeter. Lediglich das Verpackungsmaterial geht auf deine Kosten. Etwas anders sieht es bei Unternehmen aus. So müssen Gewerbebetriebe pro Kilogramm Abholkosten zwischen 0,20 und 0,60 EUR zahlen. Erst ab 1,5 Tonnen entfällt die Gebühr.
Oft passiert es aber, dass die Entsorgung von Elektroschrott im Rahmen einer Entrümpelung stattfindet. In diesem Fall werden, je nach Menge, Wohnsituation etc. von den Entrümpelungsfirmen unterschiedliche Kosten erhoben.
Kostenbeispiel für das Entsorgen von Elektroschrott bei einer Entrümpelung:
Handy |
Ab 0,60 € |
Computer |
Ab 6,00 € |
Stehlampe |
Ab 8,00 € |
Fernseher |
Ab 24,00 € |
Herd mit Ofen, Kombigerät |
Ab 30,00 € |
Kühlschrank groß |
Ab 61,00 € |
Waschmaschine |
Ab 61,00 € |
Wäschetrockner |
Ab 61,00 € |
diverse Elektrogeräte bis 10 kg |
Ab 24,00 € |
diverse Elektrogeräte bis 20 kg |
Ab 49,00 € |
diverse Elektrogeräte bis 30 kg |
Ab 74,00 € |
diverse Elektrogeräte bis 40 kg |
Ab 99,00 € |
Funktionierende Altgeräte sind genau genommen kein Elektroschrott
Ausschließlich defekte Elektroartikel und Geräte gehören zum Elektroschrott. Funktionierende Altgeräte können zwar auch über den Wertstoffhof oder kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Doch zum Schutz für die Umwelt solltest du andere Möglichkeiten in Betracht ziehen.
· Alte Geräte kostengünstig verkaufen.
· Funktionierende Smartphones können bei der Deutschen Umwelthilfe oder anderen Umweltschutzorganisationen abgegeben werden. Dort werden sie entweder weiterverkauft oder recycelt.
· Abgabe bei Sozialkaufhäusern oder Secondhand-Läden.