Eine Ummeldung ist bei den meisten Gemeinden kostenlos möglich. Die Adressänderung der Fahrzeugpapiere kostet zwischen 10 € bis 13 €.
Herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Zuhause! Egal, ob du gerade in eine neue Wohnung gezogen oder stolzer Besitzer eines Eigenheims geworden bist: Eine Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist ein wichtiger Schritt, den du nicht vergessen solltest. Doch welche Fristen müssen hier eingehalten und welche Vorgaben beachtet werden? Wie hoch sind die Kosten für eine Ummeldung und was passiert, wenn du deiner Ummeldepflicht nicht nachkommst?

Die gesetzliche Meldepflicht
Die Meldepflicht innerhalb Deutschlands ist bundesweit einheitlich geregelt. Demnach bist du laut Bundesmeldegesetz (BMG) zur Ummeldung deines Wohnsitzes verpflichtet. Doch mit einer formlosen E-Mail ist das Ganze nicht getan. Alle meldepflichtigen Personen oder deren Bevollmächtigte müssen hierzu persönlich im Einwohnermeldeamt der zuständigen Behörde vorstellig werden. Dazu hast du bis zu 2 Wochen nach dem Umzug Zeit. Andernfalls kann ein Bußgeld von 500 € erhoben werden.
Was kostet eine Ummeldung?
Während in einigen Gemeinden die Ummeldung kostenfrei ist, erheben andere für diesen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr. Wie hoch diese Kosten genau sind, kann die zuständige Gemeinde selbst bestimmen. Für gewöhnlich handelt es sich hierbei aber um einen kleinen zweistelligen Betrag.
Ummeldegebühr nach Städten
Stadt |
Gebühr |
Berlin |
kostenfrei |
München |
Kostenfrei |
Hamburg |
12 € pro
volljährige Person oder Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht. 12 € pro
Familie (Eltern einschließlich minderjähriger Kinder mit denselben
Zuzugsdaten). 12 € ein
Ehepaar (ohne Kinder mit denselben Zuzugsdaten). |
Frankfurt am
Main |
kostenfrei |
Hannover |
kostenfrei |
Stuttgart |
Keine Angaben |
Köln |
kostenfrei |
Essen |
kostenfrei |
Dortmund |
kostenfrei |
Bonn |
kostenfrei |
Duisburg |
kostenfrei |
Bremen |
kostenfrei |
Augsburg |
kostenfrei |
Nürnberg |
kostenfrei |
Soll im Zuge der Ummeldung gleichzeitig noch eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren erfolgen, erheben die hier genannten Städte Gebühren zwischen 10 € und 13 €.
- Ummeldung nach Umzug: Adresse & Co. ummelden
- Adressänderung bei Umzug: Wo überall? (Checkliste)
- Zweitwohnsitz anmelden: Regelung & Fristen
Was kostet eigentlich die Ummeldung von Telefon, Fernseher und Internet?
Während die meisten großen Meldeämter die Ummeldung kostenfrei zur Verfügung stellen, musst du für die Ummeldung deines Telefonanschlussesbei einem Umzug einiges bezahlen. Je nach Anbieter sind das zwischen 50 € bis 70 €.
Anbieter |
Kosten
inkl. 19 % Umsatzsteuer |
O2 |
49,99 €
(innerhalb 24 Monate Mindestlaufzeit) |
Telekom |
69,95 € |
1&1 |
69,90 € |
Vodafone |
Ca. 39,90 € |
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ummeldung
Was kostet eine Ummeldung in Deutschland?
Die Ummeldung der Adresse nach einem Umzug ist in Deutschland in den meisten Fällen kostenfrei – wenn sie innerhalb der vorgegebenen 14-Tages Frist erledigt wird. Andernfalls kann ein Bußgeld von knapp 500 € erhoben werden.
Gelegentlich verlangt eine Gemeinde aber eine Bearbeitungsgebühr von maximal 20 €.
Was braucht man für eine Ummeldung?
Für die Ummeldung nach einem Umzug benötigst du:
- Einen gültigen Personalausweis
- Idealerweise gleich das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular (gibt es meist online zum Download)
- Die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) für Mietwohnungen
Solltest du zudem noch einen Reisepass besitzen, muss auch dieser vorgelegt werden.
Wie lange darf ich woanders wohnen, ohne mich anzumelden?
Nach einem Umzug bleiben dir maximal 2 Wochen Zeit, bis du dich umgemeldet haben musst. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Wohnst du vorübergehend bei Freunden oder Verwandten oder in einem Hotel, musst du dich nicht anmelden. Wohnst du jedoch länger als 6 Monate dort, musst du dich laut Meldegesetz anmelden. Das gilt auch für Zweitwohnungen. In diesem Fall musst du in manchen Städten eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Diese beträgt zwischen 5 und 16 % der jährlichen Nettokaltmiete. Lediglich Azubis und Studenten sind von dieser Steuer meist befreit – solange sie kein eigenes Einkommen nachweisen können.